Mit dem geltenden Wahlrecht ist die Landeshauptstadt benachteiligt
30.04.2007 - Auf Initiative der SPD haben die Kreisvorsitzenden Dietmar Bachmann MdL (FDP), Andreas Reißig (SPD) und Irmela Neipp-Gereke (GRÜNE) am Wochenende über das künftige Wahlrecht Gespräche geführt. Hintergrund ist eine allein von der CDU abgegebene Erklärung vom Freitag. Die drei Kreisvorsitzenden sind sich einig darüber, dass die bisher vier Landtagswahlkreise in der Landeshauptstadt auf drei zu verringern sind.
Mit dem geltenden Wahlrecht ist die Landeshauptstadt bei der Verteilung der Landtagsmandate in Baden-Württemberg eindeutig strukturell benachteiligt
, waren sich Bachmann, Reißig und Neipp-Gereke einig.
Das verfassungsrechtliche Gebot des gleichen Erfolgswerts der Stimmen und der Chancengleichheit der Bewerberinnen und Bewerber werde aus Sicht der drei Kreisvorsitzenden durch das bestehende Wahlrecht grob verletzt und der Wählerwille verfälscht. Das betreffe insbesondere den möglicherweise verfassungswidrigen Wahlkreiszuschnitt mit zu stark vom Landesdurchschnitt abweichenden Größen.
Eine Änderung sei sowohl durch einen Neuzuschnitt der Wahlkreise als auch durch eine Umstellung bei der Zuteilung der Zweitmandate von absoluten Stimmen auf den prozentualen Anteil der Stimmen möglich. Ein wirklich gerechtes System, das den Wählerwillen in der Zusammensetzung des Landtags korrekt widerspiegelt, sei nur durch einen Neuzuschnitt der Wahlkreise in Kombination mit der Zuteilung der Zweitmandate über den prozentualen Anteil der jeweiligen Partei im Wahlkreis zu erzielen, so Bachmann. Wer die meisten Prozente holt, den wollen die Menschen auch im Landtag sehen – egal wie groß sein Wahlkreis ist.
Enttäuscht zeigte sich Bachmann von der Position der CDU insofern, als diese auch eindeutig von der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP auf Landesebene abweicht. Dort waren ein gerechter Zuschnitt der Wahlkreise und eine Änderung des Auszählungsverfahrens vereinbart worden. Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten
, so Bachmann. Dies sollte auch die CDU beherzigen.
Bachmann appellierte mit Nachdruck an den Kreisvorsitzenden der CDU, Christoph Palmer MdL, mit FDP, SPD und GRÜNEN über das künftige Wahlrecht, insbesondere den Zuschnitt der Stuttgarter Wahlkreise zu sprechen. Das Wahlrecht sollte von allen demokratischen Parteien gemeinsam besprochen werden. Was auf Landesebene möglich ist, sollte auch in Stuttgart möglich sein.