
14.06.2007 - Zu der Entscheidung des Staatsgerichtshofes vom heutigen Tage erklärte der Kreisvorsitzende Dietmar Bachmann, aus Sicht der FDP sei jetzt eine Reduzierung der Stuttgarter Wahlkreise von vier auf drei geboten. Der Staatsgerichtshof habe entschieden, dass bei einer Abweichung von mehr als 22 % vom Durchschnitt eine Änderung der Wahlkreiseinteilung vorzunehmen sei. In Stuttgart weiche der Wahlkreis IV mit 77,68 % des Landesdurchschnitts schon jetzt um 22,32 % nach unten vom Durchschnitt ab. Der Wahlkreis I sei mit 78,85 % des Landesdurchschnitts bzw. einer Abweichung von 21,25 % nach unten so nahe an dieser Grenze, dass mit einer Verletzung zu rechnen sei.
Der Anteil Stuttgarts an der Gesamtbevölkerung Baden-Württembergs sinkt seit Jahren,
so Bachmann. In seinen Ausführungen bei der Verkündung des Urteils hat Präsident Stilz deutlich gemacht, dass solche Trends zu berücksichtigen sind.
Auch das Fazit ergebe sich aus den Begründungen des Gerichts. Der Präsident hat ebenfalls deutlich gemacht, dass gewachsene Grenzen von Gebietskörperschaften zu respektieren sind,
so Bachmann weiter. Da in Stuttgart zwei Wahlkreise die Vorgaben des Staatsgerichtshofes bei der Wahl 2011 nicht erfüllen werden, bleibt als Lösung nur eine Reduzierung auf drei Wahlkreise.